Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahner

Mahner

, m.
I Person, die (für sich oder andere) die Bezahlung von Schulden anmahnt, auf die Erfüllung von sonstigen Verpflichtungen drängt oder über die Einhaltung von Vereinbarungen wacht
II im Gericht: Grundherr oder dessen Amtmann, der die Aufsicht über das Gericht ausübt und von den Schöffen ein Rechtserkenntnis erfragt
III bei einer Gilde: Aufsichtsperson mit Verwaltungs- und Kontrollfunktionen