Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahner
Artikel davor:
Mahlziesekontribution
Mahlzieseordnung
Mahlziesezeichen
Mahlziesezettel
Mahlzins
Mahlzoll
mahnbar
Mahnbrief
Mahnbuch
mahnen
Mahner
, m.I Person, die (für sich oder andere) die Bezahlung von Schulden anmahnt, auf die Erfüllung von sonstigen Verpflichtungen drängt oder über die Einhaltung von Vereinbarungen wacht
II im Gericht: Grundherr oder dessen Amtmann, der die Aufsicht über das Gericht ausübt und von den Schöffen ein Rechtserkenntnis erfragt
III bei einer Gilde: Aufsichtsperson mit Verwaltungs- und Kontrollfunktionen
Artikel danach:
(Mahnerei)
Mahnerin
mahnhaftig
(Mahnherr)
Mahnnis
(Mahnpfennig)
Mahnregister
Mahnschreiben
Mahntag