Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mandat
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Mandat
, n.I an eine Person gerichteter oder auf einen Fall bezogener obrigkeitlicher Befehl (Spezialmandat) oder an die Allgemeinheit gerichteter Befehl (offenes Mandat); aus dem innerhalb eines Gerichtsverfahrens ergangenen Mandat bildet sich das Mandat (II) heraus
II im sogen. Mandatsprozeß (Erstbeleg 1739 Zedler), der Mandatssache vor Reichskammergericht und Reichshofrat, später auch vor landesherrlichen Gerichten, bezeichnet Mandat den auf Antrag des Klägers zugleich mit der Ladung an den Beklagten ergehenden richterlichen Befehl, auf den Klaganspruch zwecks Beschleunigung des Verfahrens in vorgeschriebener, die Verteidigungsmöglichkeit zunächst einschränkender Weise zu reagieren
III Bevollmächtigung, meist Prozeßvollmacht; metonymisch auch die Vollmachtsurkunde