Mannsstamm, m.
Mannsstamm, m.
die männliche Linie eines Geschlechts
vgl.
Frauenstamm,
Mannsblutstamm
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frewnde vom mannsstamme15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 245 Faksimile
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khain gerhab soll seinen waisen on wissen ... der nechsten freund zu der ee nemen noch seinem sun oder enikhl manssstamen vermäheln1528 ZeigerLRb. 438 Volltext
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ist derselb lezt mans stamm schuldig die verzigen erbtöchter ... für ain haubt neben seinen töchtern ... in gebürenden thail zuezulassen1528 ZeigerLRb. 392 Volltext
- 1533 Schweiz/GrW. IV 296 Faksimile
- Mitte 16. Jh. Niedersimmental 84 Faksimile
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wann der manßstammen abstirbt, so felt alsßdan desselben verlassen haab und guet ... auf den weiblichen stammen1556 Walther,Trakt.(Ri.) 102 Volltext
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[rittermäßige Lehen sollen] nach absterben des manßstammen dem landesfürsten ... haimfallen1556 Walther,Trakt.(Ri.) 104 Volltext
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wiewol ... angezaigt, das der weiblich stamen neben dem mannsstamen zu erben zuegelassen werden, so ist doch solches allein von burgern und paursleuten zu verstehen1556 Wesener,ErbrechtÖsterr. 85
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bei dem herrnstant und denen vom adl sollen die weibspersohnen alleweil der mannstamben im leben zu erben nit zugelaßen werden1573 NÖLTfl. III 74 § 1
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als die güeter von mannsstamen herrührend auf die vätterlichen, die understämigen aber auf die müeterlichen befreünde allein ... solle in derlei fallen nit die nahet des grads sonder der vätterlich oder mütterlich stamben angesehen werden1573 NÖLTfl. III 80
- um 1600 Stolz,OVorderöstLande 152
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die ligenden guͤter im manstammen verblyben mögind1605 ArgauLsch. I 54 Faksimile
- 1638 Lünig,CJFeud. II 17 Faksimile
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soll die churfuͤrstliche dignitaͤt ... verbleiben bey herrn Maximiliano, pfaltzgrafen bey Rhein, ... so lang aus deroselben mann-stamm jemand vorhanden seyn wird1648 TheatrPacis I 87 Faksimile
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sollen die manns kleider in mannsstammen und die weibs kleider in weibsstammen fallen1668 FrutigenLR. 71 Faksimile
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solch weibliches geschlecht eher nicht, als nach gaͤntzlichem abgang des manns-stammes, zu succediren befugt seyn solle1717 CCMarch. II 5 Sp. 85 Faksimile
- 1769 Moser,RStändeLand. 127 Faksimile
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tritt ... bey erlöschendem mannes-stamm des letztverstorbenen tochter oder schwester ein1772 Pufendorf,HannovLREntw. 81
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das weibliche geschlecht ... nicht ausgeschlossen, sondern nur dem mannsstamm nachgesezt wird1785 Fischer,KamPolR. II 503 Faksimile
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wird ... der geschlechtsadel ... durch abstammung von adelichen eltern des mansstamms erworben1804 Gönner,StaatsR. 72 Faksimile
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die krone ist erblich in dem mannsstamme des koͤniglichen hauses nach dem rechte der erstgeburt und der agnatisch-linealischen erbfolge1818 VerfBaiern I 4 Faksimile