Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Markbrief
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Markauswerfung
Markbaum
Markbede
Markbeschreibung
Markblei
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, m.I Arrestermächtigung, die die eigene Obrigkeit einem Bürger erteilt, der von Angehörigen einer fremden Rechtsgemeinschaft geschädigt wurde und dem vor deren Gericht sein Recht verweigert worden war; im Gegensatz zum Kaperbrief erlaubt der Markbrief eine Beschlagnahme von Schiffen und Gütern nur in der Höhe der Schädigung
II im 18. Jh. wie Kaperbrief