Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Markmeister

Amtsperson
I oberster Beamter einer Markgenossenschaft, der für die ordnungsgemäße Nutzung der 1Mark (I 1) mit allen ordnungspolizeilichen und schiedsrichterlichen Funktionen zuständig ist
II im städtischen Bereich Mitglied des Rats, das für Sicherheit und Ordnung im Gemeinwesen zuständig ist
III Aufsichtsbeamter im Warenhandel