Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marktfreiheit
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Marktfreiheit
, f., Marktsfreiheit, f.I Marktprivileg, Befugnis, einen Markt (I) einzurichten, zu betreiben und Abgaben zu erheben; auch die damit verliehene oder daraus entstandene Rechtsordnung eines Marktorts; offen zu Bed. III
II die während der Dauer eines Marktes (I) geltenden, den freien Handel schützenden Gesetze, auch der Marktfriede; offen zu Bed. (IV)
III der räumliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)
IV der zeitliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)