Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Marschall
Marschall
, m.I Bezeichnung eines Hofbeamten am Königshof und an Fürsten- bzw. anderen Höfen; je nach Aufgabenteilung: Feld-, Hof- und Landmarschall
II Inhaber des Reichserzmarschallamtes (Kurfürst von Sachsen) bzw. des Reichshofmarschallamtes als des gewöhnlichen Hofamtes (Herren von Pappenheim)
III Großwürdenträger des Deutschen Ordens als Leiter des Heerwesens, im Rang nach dem Großkomtur
IV im Bistum Utrecht ein hoher Verwaltungsbeamter, dem die Rechtspflege auf dem flachen Lande, (als Deichgraf) die Aufsicht über die Wasserwirtschaft und das Wegenetz, sowie allgemein die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im ganzen Land obliegt
V höherer Amtsträger sonstiger Körperschaften
VI Pferdeknecht, Hufschmied