Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maßbrief

Maßbrief

, m.


I schriftliche Markordnung 
  • nachdem ... zank und zwietracht ... etlicher dörfer und flecken ... entstanden, gemein nutzens ihres walts ... betreffente ... so haben wir ... diesem gebrauchszettel oder maßbrief sich einem jeden darnach zu halten überlobert [?] die maß und form wie folget
    1537 GrW. V 268
II Identifikationspapier für ein Schiff
  • der maß-brief, welcher die groͤsse des schiffes, und ob es dasselbe sey ... beglaͤubiget
    1715 Lünig,CJMilit. Anh. 193
unter Ausschluss der Schreibform(en):