Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maul

Maul

, n.
1Mund (I) 
I der Schlag auf den eigenen Mund ist Zeichen des öffentlichen Widerrufs
II der Schlag auf den Mund einer anderen Person als
  • 1 bußwürdiges Vergehen
  • 2 Strafe
  • 3 Privatstrafe
III bei Folterung und Strafvollzug
IV Redensarten: jm. ein M. anhängen gegen jn. Beleidigungen aussprechen
  • -- rsprw.: einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins M. aus der unentgeltlichen Hingabe einer Sache entsteht keine Haftung des Schenkers
  • -- jm. das Maul verbieten üble Nachrede untersagen
  • -- etwas in das Maul zurücknehmen eine Aussage widerrufen