Maul, n.

der Schlag auf den eigenen Mund ist Zeichen des öffentlichen Widerrufs
der Schlag auf den Mund einer anderen Person als
    bußwürdiges Vergehen
    Strafe
    Privatstrafe
bei Folterung und Strafvollzug
Redensarten: jm. ein M. anhängen gegen jn. Beleidigungen aussprechen
    rsprw.: einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins M. aus der unentgeltlichen Hingabe einer Sache entsteht keine Haftung des Schenkers
    jm. das Maul verbieten üble Nachrede untersagen
    etwas in das Maul zurücknehmen eine Aussage widerrufen