Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maul
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mauern
(Mauerpfennig)
Mauerrecht
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Mauerstatt
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Mauerwerksrecht
Mauerzins
Maul
, n.I der Schlag auf den eigenen Mund ist Zeichen des öffentlichen Widerrufs
II der Schlag auf den Mund einer anderen Person als
III bei Folterung und Strafvollzug
IV Redensarten: jm. ein M. anhängen gegen jn. Beleidigungen aussprechen
- -- rsprw.: einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins M. aus der unentgeltlichen Hingabe einer Sache entsteht keine Haftung des Schenkers
- -- jm. das Maul verbieten üble Nachrede untersagen
- -- etwas in das Maul zurücknehmen eine Aussage widerrufen
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(Maulbreitene)
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