Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maulschelle

Maulschlag mit der flachen Hand
I bei Rechtshandlungen als Gedächtnisstütze für Zeugen (zB. bei der Aufnahme in den Gesellen- bzw. Meisterstand)
II als Strafe für Vergehen
III als strafbedrohte, aber nicht immer strafbare Handlung
IV rsprw.: auf eine M. gehört ein Dolch der Beleidigte muß seine Ehre mit der Waffe wiederherstellen
  • -- auf eine Lüge gehört eine Maulschelle eine Lüge soll unverzüglich bestraft werden