Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maulschelle
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(Maulbreitene)
Mauleinigung
Maulenstoßer
Maulfutter
Maulgut
Maulkorb
Maulschelle
, f.I bei Rechtshandlungen als Gedächtnisstütze für Zeugen (zB. bei der Aufnahme in den Gesellen- bzw. Meisterstand)
II als Strafe für Vergehen
III als strafbedrohte, aber nicht immer strafbare Handlung
IV rsprw.: auf eine M. gehört ein Dolch der Beleidigte muß seine Ehre mit der Waffe wiederherstellen
- -- auf eine Lüge gehört eine Maulschelle eine Lüge soll unverzüglich bestraft werden