Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maurerhandwerk

Maurerhandwerk

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I wie Maurerzunft 
  • 1662 WürzbZ. I 1 S. 708 [Errichtung des Galgens]
  • solle ein jeder, der auf dem maurer- ... handwerck meister werden ... will, zuvorderst solches handwerck ... zwey jahr ... gelernet, auch zum wenigsten zwey jahr darauf gewandert haben
    1715 BadLO. 261
II die (an die Zunftzugehörigkeit gebundene) Tätigkeit eines Maurers 
III Freimaurerloge
unter Ausschluss der Schreibform(en):