Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maut

Maut

, f.
Zoll, Abgabe
I Weggebühr (auch für Wasserwege), Transitabgabe, auch Marktabgabe, um eingeführte Waren verkaufen zu dürfen; Judenzoll, Abgabe des reisenden Juden
  • -- große und kleine Maut: als Kompensation für Frondienste unterschiedlich festgesetzte Mautabgabe von bestimmten Waren (Getreide, Holzprodukte), im Eisenbergbau der Steiermark ist die kleine Maut eine Transitabgabe, während die große Maut die Abgaben an den Landesherrn (Fron V 1 und Wechsel) ersetzt
II das Recht, die Zollabgabe zu erheben
III der Ort, an dem die Zahlung erfolgt, Mautstatt, Mauthaus; offen zu Maut (I, II u. IV)
IV Amt, Tätigkeitsbereich des Mautners 
V Getreideabgabe als Mahllohn (I) des Müllers
VI Abgabe allgemein