Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Meer

1Meer

, n.
das Gewässer
I als Gegenstand rechtlicher Regelungen
II in besonderem Gebrauch
  • 1 hier wohl zur Kennzeichnung der Galeerenstrafe
  • 2 in Wendungen, die eine Wallfahrt nach Jerusalem bezeichnen
  • 3 zur Kennzeichnung einer äußersten Grenze