Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierrecht

I die Gesamtheit der Rechtsnormen, zu denen ein befristetes oder erbliches Nutzungsrecht an einem Meiergut verliehen wird
II das konkrete Nutzungsrecht, für das Dienste u. Leistungen erbracht und eine sorgfältige Wirtschaftsführung nachgewiesen werden müssen