Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterstück

I Nachweis der handwerklichen Fertigkeit für die Erlangung des Meisterrechts (I) 
  • 1 ein anzufertigendes Werkstück
  • 2 eine Hinrichtung durch den angehenden Scharfrichter
II die von den jeweiligen Handwerkszweigen vorgeschriebene Prüfungsaufgabe