Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Menschenmord

Menschenmord

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung von Menschen
  • V.S. wegen 10 begangener menschenmorde und sonderlich sodomitischer sünde 3 zwicke mit glühender zange
    1616 Merzbacher,HexProzFrk. 128
  • das unbefugte schießen in den staͤdten und doͤrfern, welches ... wohl gar menschenmord verursacht hat
    1775 v.Berg,PolR. V 127
  • 1802 Schmeller,Tageb. I 93
  • er wußte, daß ... menschenmord, nach goͤttlichen und menschlichen gesezen, ein verbrechen ... sei
    1829 v.Feuerbach,merkwVerbr. II 321
unter Ausschluss der Schreibform(en):