Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Missetat
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Missetat
, f.I falsches Handeln, Vergehen gegen Sitte und Rechtsordnung, Verbrechen, Sünde; jn. mit Missetat besprechen, berüchten jn. verdächtigen, jm. Übles nachreden; unbesprochen von Missetat unbescholten; auf jn. Missetat sagen, Missetat an jn. weisen jn. beschuldigen; sonder Missetat tadelsfrei, ohne eine Rechtsvorschrift zu verletzen, ungestraft
II Buße für ein Vergehen, auch eine Bußtaxe; in der Missetat sein eine Geldbuße schuldig sein; in Missetaten (einer Geldsumme) sein eine Buße in bestimmter Höhe schuldig sein; sich zu Missetat heischen eine Strafe erfordern
III Strafgerichtsbarkeit; auch die Einkünfte daraus?
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