Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitteil
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Mitte
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I wer mit anderen Teil an etwas (Eigentum, Rechte, Entscheidung usw.) hat, Miteigentümer, Mitbesitzer; im Prozeß: der Streitgenosse
II Anteil (I), Mitbesitz, Miteigentum an etwas
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