Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelbürger
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Mittelbürger
, m., Mitterbürger, m.I Angehöriger einer für die Stadt Schwäbisch Hall typischen, mittleren sozialen Schicht zwischen Adel und Handwerk, der von seinem (durch Handwerk erworbenem) Vermögen lebt, tw. auch noch ein Gewerbe betreibt, aber Ratsämter innehat und Wappen führt
II Angehöriger des mittleren Bürgertums