Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelsmann

Mittelsmann

, m., Mittermann, m., pl. auch Mittelsleute
I neutrale Person; Vermittler in Streitigkeiten; im Schiedsverfahren (vgl. Minne I) wird der Mittelmann bei Stimmengleichheit hinzugewählt und gibt mit seiner Stimme den Ausschlag
II Vermittler, Bevollmächtigter bei Rechtsgeschäften
III Mann aus dem Mittelstand (I), Angehöriger einer mittleren Gesellschaftsschicht