Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittwoch
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mittlig
Mittligperson
Mittlung
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Mit'tröster
Mittsommer
Mittwinter
(Mittwintersabend)
(Mittwintertag)
Mittwoch
, m., Mittwoche, f.I als Gerichtstermin, insb. in Verbindung mit einem davorliegenden bzw. darauffolgenden kirchlichen Feiertag
II als Termin für den Ablauf einer Frist
III als Tag der Ratsversammlung
V als obrigkeitlich verfügter Hochzeitstermin für Ehen, die nach dem Beischlaf geschlossen werden: eine Form der Schandstrafe
VI in Verbindungen