Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittwoch

Mittwoch

, m., Mittwoche, f.
Mittwoch, der vierte Wochentag
I als Gerichtstermin, insb. in Verbindung mit einem davorliegenden bzw. darauffolgenden kirchlichen Feiertag
II als Termin für den Ablauf einer Frist
III als Tag der Ratsversammlung
IV als Markttag 
V als obrigkeitlich verfügter Hochzeitstermin für Ehen, die nach dem Beischlaf geschlossen werden: eine Form der Schandstrafe
VI in Verbindungen
  • 1 äschriger Mittwoch Aschermittwoch
  • 2 krummer Mittwoch Mittwoch in der Karwoche, als Abgabetermin