Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monat

Monat

, m.
Zeitabschnitt, der nach dem Phasenwechsel des Mondes errechnet wird und im Rechtsleben einen Zeitraum von vier Wochen, dreißig oder einunddreißig Tagen bedeutet
I als Zeitangabe
II als Zeitspanne zur Bestimmung bzw. Berechnung von Fristen und Terminen
III nach Monaten bemessener Zeitraum
  • 1 einer umschichtig zu übernehmenden Amtsführung
  • 2 eine Stadtverweisung als Strafe