Monatsteuer, f.
Monatsteuer, f.
auf den einzelnen Monat umgelegte Abgabe
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ain anlag, als monat-, schanz- oder andere steürn1666 BeitrOÖLk. 48 (1896) 150
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ehe man nun wuste, was gewinn war, so musten die unkosten ... die schocke und monathsteuer ... davon abgezogen werden1743 Ludewig,Anzeigen I 47 Faksimile
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auf den jahrgang 1777 bis 78 [sollen] acht monathsteuern umgelegt [werden]1778 Scheu,Mühlhausen 53