Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monopol

Monopol

, n., mnl. Monopolie, f.
I (angemaßtes) alleiniges Recht auf den Handel mit best. Waren, Vorrecht im Handel; wegen der Verzerrung der Handelsbedingungen, der Einengung der Entscheidungsfreiheit des Handelspartners und der unrechtmäßigen Gewinnsteigerung des Monopolinhabers von der Obrigkeit meist bekämpft
II (eine Abgabe für) Exklusivrechte am Handel mit einer Warenart? vgl. MnlWB. IV 1897
III aufrührerische Versammlung, Zusammenrottung