Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monopol
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Monopol
, n., mnl. Monopolie, f.I (angemaßtes) alleiniges Recht auf den Handel mit best. Waren, Vorrecht im Handel; wegen der Verzerrung der Handelsbedingungen, der Einengung der Entscheidungsfreiheit des Handelspartners und der unrechtmäßigen Gewinnsteigerung des Monopolinhabers von der Obrigkeit meist bekämpft
III aufrührerische Versammlung, Zusammenrottung