Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mostmaß

Mostmaß

, f. u. n.


I regional unterschiedliches Maß für Most 
  • [Verkauf] um 12 m.p. landeswährung 1 yren wein klausner mostmass freien jährlichen weinzins aus seinem ... weingarten
    1502 SchlernSchr. II 48
II das entsprechend geeichte Meßgefäß
  • wirdet ... mennigclichen, der solcher massen bedürfftig, dieselben [Mustermaße] bey der oberkait ... zůeruordern wissen ... dergleichen soll es ... mit dem most und weinmaß gehalten werden
    TirolLO. 1573 VI 8
  • die herrschaft P. hatt macht die mostmaß bei dem richter zu P. einzusezen
    1648 NÖsterr./ÖW. VII 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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