Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlbecher
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Mühlakzise
(Mühlenakziser)
Mühlenamt
Mühlarbeiter
Mühlenarzt
Mühlenbann
Mühlbarg
Mühlenbau
(Mühlenbauete)
Mühlenbausgerechtigkeit
Mühlbecher
, m.
I
geeichtes Meßgefäß in einer Mühle (I)
- sollen alle müller ... binnen vierzehen tagen nach eröffnung dieses unsers befelchs ihre mülmaßen und -becher ... den burgermeisteren ... fürbringen und dieselbe eichen und zeichnen lassen1558 Jülich-Berg/QNPrivatR. II 1 S. 342
II
Hohlmaß vom Umfang eines Mühlbechers (I)
- [Zehntregister] Eissing 11 sc. r. [Zusatz: hauptmathe], 2 sc. w. weniger 2 mühlenbecher1786/87 CTradWestf. VI 218