Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlbeschau

Mühlbeschau

, f.

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obrigkeitliche Kontrolle der Einhaltung der Mühlordnung 
  • es ist auch unser recht das ain ambtman alle jar in der herrschaft soll gen auf di mullpschau 
    vor 1543 NÖsterr./ÖW. IX 698
  • jetzt gedachten hofmarchs-inhabern die faͤchtung der maͤssereyen, und muͤllbeschauen aus habenden freyheiten, oder lang hergebrachten rechtmessigen gebrauch gebuͤren
    1620 Hormayr,SüddArch. I 9
  • sollen die muͤhlbeschauen jaͤhrlich wenigst zweymal durch jedes orts obrigkeit, und ... mit zuziehung des geschwornen muͤhlgrafens und anderer muͤhlverstaͤndigen vorgenommen ... werden
    1701 KurpfSamml. IV 570
  • die ... vollkommene dorfs- und gemeinds-gerechtigkeit ... mit allen davon abstammenden würckungen, als da seynd ... feuer- und muͤhlbeschau 
    1767 Cramer,Neb. 68 S. 6
  • sollen die muͤhlbeschauen jaͤhrlich wenigst zweymal durch jedes orts obrigkeit ... mit zuziehung des geschwornen muͤhlgrafens und anderer muͤhlverstaͤndigen vorgenommen, und die muͤhlen, muͤhlbericht, muͤhlmaaß, und wassergebaͤu ... fleißig besichtiget ... werden
    1788 KurpfSamml. IV 571
  • die aufsicht und untersuchung uͤber elle, maaß und gewicht, uͤber die guͤte der arbeiten und feilschaften, insbesondere die muͤhlbeschau, steht der gutsherrlichen localpolizei zu
    1808 Pölitz,Verf. I 1 S. 118
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