Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenbereuter

Mühlenbereuter

, m.

urspr. berittener Aufsichtsbeamter im Mühlenwesen, dann auch mit allgemeinen polizeilichen Aufgaben
  • [haben wir] dem landt-auß- vnd muͤllen bereuttern ernstlichen befholen ... vff den strassen, nach dieser vnser ... mahlsteuer-ordnung diejennigen so korn, inn die angelegene mhuͤellen fhueren, zu examiniren, vnd nach befindung das vnuerziesete korn oder mehl anzuhalten
    1602 CCMarch. IV 4 Sp. 52
  • als befehlen sie allen dero zoll- und steuerbedienten, imgleichen denen land- und mühlenbereitern ... über dieses ... edict [gegen den Hausierhandel der Juden] fest und unverbrüchlich zu halten, wider die übertreter auf vorher gesetzte weise zu verfahren
    1692 Brandenburg/QNPrivatR. II 2 S. 158
  • wie denn die muͤhlen-bereuthere und diejenigen, welchen die aufsicht der muͤhlen anvertrauet, auf die anschaffung des muͤhlen gewichts genaue acht ... haben
    1765 NCCPruss. III 1301
  • die aufsicht, daß oͤffentliche wege von bettlern frei bleiben ... liegt den ... policey- zoll- oder muͤhlen-bereutern in jedem kreise ob
    1804 v.Berg,PolR. VI 2 S. 1001
  • die accise-officianten und polizei-obrigkeiten und deren huͤlfspersonen, als grenz- und muͤhlenbereuter, landdragoner etc.
    1811 PreußGS. 1811 S. 259
unter Ausschluss der Schreibform(en):