Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenrecht
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Mühlmehl
Mühlenmeister
Mühlmetze
Mühlmetzegetreide
Mühlmoler
Mühlenordnung
Mühlenpacht
(Mühlenpfänder)
Mühlenpfennig
Mühlenrechnung
Mühlenrecht
, n.I die Gesamtheit der für den Mühlenbetrieb geltenden Rechtsnormen
II das Recht zum Betrieb einer Mühle (I), uU. als Pertinenz einer Liegenschaft, später in einigen Gegenden die gewerbliche Konzession
V einmaliger Beitrag, den jeder neu zuzulassende oder sich niederlassende Meister bestimmter Handwerke in die Zunftkasse zahlen muß (wohl für die Nutzung der Mühle)