Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenstein
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Mühlschreiber
Mühlschwein
Mühlensester
Mühlensesterfaß
Mühlspan
Mühlstall
1Mühlstatt
2Mühlstatt
Mühlenstaub
Mühlsteiger
Mühlenstein
, m.I Mahlstein in einer Mühle (I), als Gegenstand rechtlicher Regelungen vor allem in Müller- und Zollordnungen, als Abgabe, auch als Handelsartikel
III volkstümliche Bezeichnung für den Engelgroschen oder Schreckenberger, eine Silbermünze; nach ihrem anfänglichen Münzort neben der neuen Mühle zu Annaberg