Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlmetze

Mühlmetze

, f., daneben Mühlmetzen, m., Mühlmatte, f., (Mühlenmette), f.
I in einer Mühle (I) gebräuchliches Hohlmaß, nach dem der dem Müller als Mahllohn (I) zustehende Getreideanteil benannt ist
II Meßgefäß mit dem Fassungsvermögen einer Mühlmetze (I)