Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Mund
Artikel davor:
Mulzerbuch
Mulzerbüchse
Mulzerknecht
Mulzerkorn
(Mulzerlage)
Mulzerordnung
Mulzersester
Müncher
Münchner
1Mund
2Mund
, f., in der rechtshistorischen Lit. überwiegend: 1Munt, f.I Herrschafts- und Schutzgewalt über Personen und Sachen, Vormundschaft eines Herrn, des Königs, auch des Ehemannes, der den ihm Anbefohlenen oder sich ihm Unterwerfenden Rechtsschutz bietet; im ae. Königs- u. Kirchenfriede
II Geldsumme
- 1 zu leisten, um die Vormundschaft über Frauen (bzw. Kinder) zu erlangen
- 2 für den Kauf der Vormundschaft über einen neuen Leibeigenen, an dessen früheren Herrn zu zahlen
- 3 die Ablösesumme von der Leibeigenschaft
III Zustimmung, Einwilligung