Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Muttermord
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Muttermord
, m., auch n.
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Mord (I) an der eigenen 1Mutter (I)
- můtermord (das) todschlag an seiner můter begangen, matricidium1561 Maaler 295v
- innerhalb zehen jahren aber verjaͤhren sich ... ein gemeiner todtschlag, darinnen kein vatter-, mutter- ... herren- oder frauenmord begriffenNÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 43Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- muttermord. dieses abscheuliche verbrechen wird auf das schaͤrffste in unsern rechten geahndet1762 Wiesand 767Faksimile - in Google Books
- heutigen tages ist ... bey einem begangenen vorsaͤtzlichen vater- oder muttermord am meisten dahin zu sehen, ob derselbe von leuten maͤnnlichen oder ... weiblichen geschlechts begangen worden1803 RepRecht XI 189