Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Muttermord

Muttermord

, m., auch n.

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Mord (I) an der eigenen 1Mutter (I) 
  • můtermord (das) todschlag an seiner můter begangen, matricidium
    1561 Maaler 295v
  • innerhalb zehen jahren aber verjaͤhren sich ... ein gemeiner todtschlag, darinnen kein vatter-, mutter- ... herren- oder frauenmord begriffen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 43
  • muttermord. dieses abscheuliche verbrechen wird auf das schaͤrffste in unsern rechten geahndet
    1762 Wiesand 767
  • heutigen tages ist ... bey einem begangenen vorsaͤtzlichen vater- oder muttermord am meisten dahin zu sehen, ob derselbe von leuten maͤnnlichen oder ... weiblichen geschlechts begangen worden
    1803 RepRecht XI 189