Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutung
Artikel davor:
Muttin
Müttmaß
muttmäßig
Muttmehl
(Mutton)
Muttpfennig
Muttsaat
Muttsester
Mutt'ungeld
muttweise
Mutung
, f.I Anspruch, Begehren, Forderung
II Gesuch um Belehnung
III gebührenpflichtiges Gesuch eines Mutgesellen nach Ablauf der Mutzeit auf Erlangung des Meisterrechts (I) und auf Niederlassung als Meister (III)
IV im Bergbau: von einem Muter vorgenommene Anmeldung eines Fundes sowie Antrag auf Erteilung der Nutzungsrechte, auch metonymisch: Anmeldeformular einer Mutung (IV) (Beleg 1772); das Muten (IV) erfolgte schriftlich unter Zahlung eines Mutgeldes (I) und wurde seitens des Bergeigentümers auf einem Mutzettel (I) bestätigt; blinde (II 4) Mutung Mutung auf Verdacht; die Mutung an der Schnur halten bei der Bergbehörde die Bewilligung einer Frist beantragen, innerhalb derer die Voraussetzungen für die Verleihung des Schürfrechts erfüllt werden müssen
Artikel danach:
Mutungsgebühr
Mutungszettel
Mutwille
mutwillen
mutwillens
mutwillentlich
Mutwiller
mutwillig
mutwilligen