1Nachfolge, f.
1Nachfolge, f.
wie Nacheile (I)
die unmittelbare Verfolgung eines Straftäters durch den Geschädigten als Fall des Retorsionsrechts
Zeitraum der unmittelbaren Verfolgung
das Recht der Herrschaft zur ¹Nachfolge (I)
das Recht, Leibeigene auf fremdes Territorium zu verfolgen
im Jagdrecht das Recht auf die Verfolgung des angeschossenen Wilds in ein fremdes Revier
was dem Urteil nachfolgt, Vollstreckung, Pfändung, Appellation usw
Befolgung einer (gerichtlichen) Weisung
in Nachfolge ziehen, zu Nachfolge dienen als Präzedenzfall dienen
Nachzahlung der Besoldung nach Ausscheiden
Eintritt in die Rechtsstellung eines Vorgängers, insb. eines Erblassers