Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachkläger
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Nachkäufer
(Nachkeif)
Nachkind
Nachklage
nachklagen
Nachkläger
, m.I j., der in einem anhängigen Rechtsstreit Widerkläger ist
II wer neben und zeitlich nach einem anderen gegen dieselbe Person klagt
III wer einem Anspruch nachgeht, ihn mit einer Klage verfolgt