Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachlebung

Nachlebung

, f.

Befolgung
  • soll dies unsere beständige verordnung ... beim herrengeding zu beßerer wissenschaft und nachlebung vorgelesen werden
    1690 RhW. II 2 S. 131
  • soll derselbe ... zur nachlebung dieser verpflichtung gehalten seyn
    1766 QHambSchiffahrt 285
  • dem in sachen aufgestellten unparteyischen richter dokt. N.N. zur nachlebung obstehend i.oe. ... landrechtsverordnung
    1780 SteirEinl. 226
unter Ausschluss der Schreibform(en):