Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Nachmann
Artikel davor:
(nachloben)
Nachlohn
nachlosen
nachlüsnen
Nachlüsner
nachmachen
(Nachmahd)
nachmahnen
Nachmahnung
nachmalen
1Nachmann
, m.I ein Ehemann, der auf einen früheren Ehemann folgt
III wer (zB. bei Pfändung) im Rang einem anderen nachsteht (VI)
IV wer nach jm. in Anspruch genommen werden kann, etwa im Wehrdienst, im Wechselrecht
Artikel danach:
2Nachmann
(Nachmanninga)
Nachmarkt
Nachmast
Nachmastgeld
Nachmaut
Nachmeier
Nachmeister
nachmessen