Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachmastgeld

Nachmastgeld

, n.

für die Nachmast zu zahlendes Entgelt
  • nachmastgeld aus der Altemarck
    1607/08 ActaBrandenb. III 621
  • nach-mast-gelder ... welche dann zue ende des winthers erst pflegen gelieffert zue werden
    1644 HessSamml. III 206
  • andere abgaben und einkuͤnfte ... das nachmastgelt 
    1757 Estor,RGel. I 191
  • die verzeichniße derer eingetriebenen schweine gleich nach dem austrieb zu bestimmung des nach-mast-geldes an die cammer geschickt [werden sollen]
    1761 Moser,ForstArch. III 55