Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachpflicht
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Nachneffe
Nachniftel
nachopfern
(Nachpächter)
Nachpfand
nachpfänden
(Nachpfänder)
Nachpfarre
nachpflegen
Nachpflicht
, f.I eine Leistung, die aus einem früheren Rechtsverhältnis herrührt
II eidliche Verpflichtung, bestimmte Leistungen nach Aufgabe des Bürgerrechts zu erbringen
Artikel danach:
nachprägen
(Nachrat)
Nachrechnung
Nachrecht
Nachrede
nachreden
nachredensweise
Nachreder
nachredig