Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachrecht
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Nachrecht
, n., Nachrechte(n), n.I wie 1Nachgericht
II einer von drei Terminen, an denen eine abziehende Person für Forderungsanmeldungen bereitstehen muß
III wie Nachklage (I)
IV weiterer Nachweis
V bestimmten (Vollstreckungs-)Beamten zustehender Anteil an den Strafgefällen
VI Abzugsgeld, das wegziehende Untertanen dem Grundherrn zahlen müssen, später auch eine zusätzliche Gebühr bei jedem Besitzwechsel
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