Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachrecht

Nachrecht

, n., Nachrechte(n), n.
II einer von drei Terminen, an denen eine abziehende Person für Forderungsanmeldungen bereitstehen muß
IV weiterer Nachweis
V bestimmten (Vollstreckungs-)Beamten zustehender Anteil an den Strafgefällen
VI Abzugsgeld, das wegziehende Untertanen dem Grundherrn zahlen müssen, später auch eine zusätzliche Gebühr bei jedem Besitzwechsel