Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachrede

I die (meist: vierte und letzte) Antwort auf ein Parteivorbringen im Klageverfahren, nach Klage, 2Antwort (I) und Widerrede idR. die Duplik
II außerhalb des Prozesses: nachträgliches Vorbringen gegen etwas
III Schelte, üble Nachrede, Schmähung, Verleumdung; auch: schlechter Leumund