Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtlager
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(Nachtjagd)
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(Nachtkrug)
Nachtlager
, n.
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Nachtquartier, nächtliche Unterbringung
I
Beherbergung von Personen oder Truppen im Dienste der Herrschaft, mit Regelung der entstehenden Kosten
- das des ... herzog L.s jeger der ... clöster armen lewdt fast beschweren, vnd dy fast dringen iber jare mit mangerlay nachtlagern1434 MBoica XIV 286Faksimile - in Google Books
- damit auch die ... unterthanen uff dem lande hinfuͤrder mit den nachtlagern verschonet ... werden1573 Spangenb.,Hann. IV 4 S. 81
- alle freye ab- und nachtlager ... sollen ... verboten seyn1659 CCMarch. III 1 Sp. 74Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- haͤtte ... derselbe [forstverweser] ein oder mehrere tage also zuzubringen ... nichts vor zimmergeld, nachtlager, holz, licht1754 SammlBadDurlach III 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die unterthanen muͤssen zur churfuͤrstlichen hofhaltung, zu nacht- und jagdlagern, auch durchzuͤgen fremder herrschaften die viktualien in einem gewissen werthe liefern1794 Schwarz,LausWB. V 37Faksimile (ca. 94 KB)
II
Nachtquartier beim Gesellenwandern
- bey dem glaser-amt zu Goͤttingen ... soll bey gefaͤngniß-strafe einem reisenden gesellen ein mehres nicht, als ein freyes nacht-lager und eine mahlzeit ... gegeben werden1753 Gatterer,TechnolMag. I 674Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
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(Nachtläut)
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Nachtlohn
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(Nachtmähen)