Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtwache

I von der Obrigkeit verordnete und kontrollierte nächtliche Bewachung (eines Gemeinwesens, einer Kriegstruppe)
II nächtliche Wache bei einer Person (auch einem Leichnam) oder nächtliche Bewachung und Beaufsichtigung von Personen
III die die Nachtwache (I) ausübenden Personen