Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtwächter
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(Nachttat)
Nachttrinken
nachtun
(Nachtung)
Nachtvogt
Nachtwache
Nachtwachen
(Nachtwacher)
Nachtwacht
Nachtwächter
, m.I männliche (vereidigte) Person, die nachts ein Gemeinwesen, eine befestigte Anlage ua. bewacht, die Stunden ausruft und bei Feuer, Diebstahl, Störung der Nachtruhe uä. einschreitet oder Alarm schlägt; seit dem Reichsbeschluß von 1731 nicht mehr als "unehrlich" behandelt, sondern den übrigen Bürgern gleichgestellt
II nächtl. Wächter im Arbeitshaus