Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nadel

Nadel

, f.
I ein kleiner, spitzer Metallstift
  • 1 als Tatwerkzeug bei strafbarer Körperverletzung
  • 2 als Werkzeug der Beweisführung in einem Hexenprozeß: erweist sich die Person als unempfindlich gegen Nadelstiche, ist sie als 1Hexe überführt
  • 3 Streichnadel zur Bestimmung des Feingehalts von Metallen, insb. Münzen; auf bestimmte Nadeln schlagen nach einem gewissen Feingehalt münzen
II ein landwirtschaftliches Grabwerkzeug