Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nasenlumpen

Nasenlumpen

, m.

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Taschentuch als Ehepfand 
  • so sy den nasenlumpen habe, so müsse sy ihnne auch [zum Ehemann] haben
    1666 Bächtold,Verlobung 129
  • ehrlich versprochene ehe, darauff die B. einen nasenlumpen zum pfand hat
    1686 Bächtold,Verlobung 129
  • er habe einen nasenlumpen hervorgezogen, auf den tisch gelegt. da heige die W. ihn [in] die hand genommen. er aber habe darbey gesagt, wann sie den lumpen nemme, so müsse sie ihn auch haben
    1749 SchweizArchVk. 46 (1950) 49
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