Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nasenstüber

Nasenstüber

, m.

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Schlag an die Nase als Beleidigung oder zur Strafe, auch metonymisch: Verweis, Rüffel
  • sie wuͤrden ihrem regiments-profoß befehlen, daß er ihm ein par nasenstuͤber gebe
    1663 Schuppius 810
  • soll er ... seinen wohlverdienten nasenstüber bekommen
    1688 HistBibl. 2 (1897) 21
  • [Bestrafung:] nasenstüber, spanische und italienische, cum beneficio electionis
    um 1700 GrRA.4 II 344
  • man kann ... zur admenation ... eine mißhandlung durch maulschellen, nasenstuͤber, anspeien und besudeln rechnen
    1798 RepRecht I 263
unter Ausschluss der Schreibform(en):