Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenauflage

Nebenauflage

, f.

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I neben der Hauptanklage erhobene Anschuldigung
II wie Nebenanlage 
  • wo das ... heer sich auf eine betraͤchtliche zeit selbst besolden muß, ist es leicht begreiflich, daß das volk mit nebenauflagen mehr als ein einem der neuern staaten verschont werden konnte
    1793 Lang,Steuerverf. 18
  • erhoͤhung der nebenauflagen 
    1803 v.Berg,PolR. III 238