Nebenfall, m.
Nebenfall, m.
Erbfall aus einer Seitenlinie; in Vbdg. mit Bez. für das elterliche Erbe und oft in tautologischer Paarformel mit ¹Beifall (I) in Erbverzichtsformeln bereits ausgesteuerter adeliger Töchter bei ihrer Heirat
in Bayern außer den Hauptfällen (II) erhobene Abgabe